Azubi- und Jugendwohnen stärken: Anpassungen am Sonderprogramm Junges Wohnen und Weichenstellungen für die Zukunft

05.12.2024
Das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ ist 2024 in die zweite Förderrunde gestartet. Der Verband der Kolpinghäuser sowie die rund 90 beteiligten Einrichtungen und Organisationen der verbandsübergreifenden Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE begrüßen die geplante Fortführung der Förderung von Wohnraum für junge Menschen. Dennoch schaffen die Zugangshürden erhebliche Probleme für die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens. Trotz des hohen Bedarfs konnte bisher keine Einrichtung einen Förderantrag erfolgreich stellen. Der Verband der Kolpinghäuser e. V. und die Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE nehmen gemeinsam Stellung.

Das Programm „Junges Wohnen“ fördert Wohnraum für Auszubildende und Studierende, wobei der Bund jährlich 500 Mio. Euro bereitstellt - ergänzt um Fördermittel der Bundesländer. Im vergangenen Jahr flossen die Mittel laut Regierungsangaben jedoch fast ausschließlich in studentisches Wohnen – 2023 wurden von 4.176 neu geschaffenen Wohnheimplätzen lediglich 52 für Auszubildende gefördert. Besonders Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens stehen vor zwei erheblichen Hürden bei der Antragstellung.

Die Förderung von Wohnheimplätzen im Blockschulbereich – dem sogenannten „Kurzzeitwohnen für Azubis“ – ist bislang praktisch ausgeschlossen. Zusätzlich stellt der Bezug vieler Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens zu § 13.3 SGB VIII ein erhebliches Förderhindernis dar. Bayern bildet hier eine Ausnahme, da seine Förderrichtlinien diesen Bezug ausdrücklich zulassen.

Der Investitionsbedarf für Sanierungen und Neubauten im Azubi- und Jugendwohnen ist hoch: Laut Bundesagentur für Arbeit beläuft dieser sich auf über 830 Mio. Euro. Gemeinnützige Träger können diese Summe jedoch nicht aus eigenen Mitteln aufbringen und sind dringend auf eine öffentliche Förderung angewiesen.

Um die bestehende Infrastruktur des Azubi- und Jugendwohnens zu erhalten und weiter auszubauen, fordern die betroffenen Einrichtungen den uneingeschränkten Zugang zum Sonderprogramm „Junges Wohnen“. Sie schlagen zudem vor, eine Bundeskompetenzstelle „Junges Wohnen“ einzurichten, um Investoren, Kommunen und Träger bei der Entwicklung neuer Projekte zu unterstützen. Der privilegierte Zugang zu Grundstücken – beispielsweise durch vergünstigte Vergabe oder Erbbaurechte – könnte den Neubau dringend benötigter Wohneinrichtungen zusätzlich fördern. Auch die Einführung einer "Gemeinschaftsaufgabe Sozialer Wohnungsbau" zwischen Bund und Ländern könnte dabei helfen, passende Rahmenbedingungen u.a. für den Ausbau des Wohnangebots für Auszubildende zu schaffen.