Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten - welche Bestimmungen und Gesetzgebungen aktuell gelten

08.04.2022
Teilnahme am Dialogforum "Fachliche Weiterentwicklungsprozesse in der kommunalen Praxis begleiten“

Am 7. und 8. April 2022 fand die gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH in digitaler Form statt. Dieses Dialogforum ist bereits die 11. Plattform für öffentlichen Erfahrungsaustausch. Hauptthema diesmal war „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten - welche Bestimmungen und Gesetzgebungen aktuell gelten“.

Mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber eine wesentliche Grundlage geschaffen, um den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu ebnen. Zudem wurden in den Handlungsfeldern Kinderschutz, Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie, Stärkung von Hilfen im Sozialraum sowie der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien neue Aufgaben definiert, die es ab sofort umzusetzen gilt.

Zu Beginn der Veranstaltung wurden die jeweiligen Paragrafen im KJSG benannt und definiert. Schwerpunkt der Plattform war jedoch die laufende Praxis. Was gibt es bereits, welche Feldversuche wurden oder werden durchgeführt, welche neuen Überlegungen und Lösungsansätze gibt es. Hierbei wurden Konzepte vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Die Veranstaltung diente der Gestaltung einer modernen Kinder – und Jugendhilfe für Alle.

Durch die gesetzliche Verortung des Jugendwohnens im § 13.3 SGB VIII innerhalb der Kinder – und Jugendhilfe, ist es erforderlich, dass das Jugendwohnen sich den Anforderungen des neuen KJGS ebenso annimmt. Die Geschäftsstelle hat an diesem Austausch teilgenommen, um Inklusion im Rahmen des Jugendwohnens weiter auszugestalten und praktisch umzusetzen.